Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2943
OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09 (https://dejure.org/2009,2943)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2009 - 8 U 29/09 (https://dejure.org/2009,2943)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2009 - 8 U 29/09 (https://dejure.org/2009,2943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter: Haftung des Bauunternehmers bei Unterzeichnung eines falschen Bautenstandsberichts für den Bauherrn zum Zwecke der Kreditgewährung und aktiver Mitwirkung an der Täuschung der Bank

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 BGB; § 328 BGB; § 826 BGB
    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem Bautenstandsbericht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280 Abs. 1, 328, 826
    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem Bautenstandsbericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem Bautenstandsbericht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber kreditgebender Bank bei falschem Bautenstandsbericht

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 328; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 328; BGB § 826
    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank bei falschem Bautenstandsbericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falscher Bautenstandsbericht: Haftung gegenüber finanzierender Bank

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber kreditgebender Bank bei falschem Bautenstandsbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber der kreditgebenden Bank

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsanmerkung)

    Schutzwirkung zugunsten Dritter nur in engen Grenzen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Bauunternehmers gegenüber kreditgebender Bank bei falschem Bautenstandsbericht! (IBR 2010, 1001)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 443
  • DB 2010, 335
  • BauR 2010, 258
  • BauR 2010, 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09
    Auf dieser Grundlage hat der BGH angenommen, dass sich aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Sachverständigem ergeben kann, dass dem durch ein unrichtiges Gutachten geschädigten Dritten, insbesondere einem Kreditgeber, ein eigener Schadensersatzanspruch zusteht, wenn sich aus den Umständen des Falles hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Parteiwillen ergeben und der Schaden auf dem Gutachten beruht (BGH, VersR 2004, 1328. Palandt, a. a. O., Rdnr. 34).

    Voraussetzung für die Haftung eines Gutachters wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten ist hiernach, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens leichtfertig oder gewissenlos und zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat (BGH, VersR 2004, 1328).

  • BGH, 07.02.2002 - III ZR 1/01

    Haftung des Architekten für die Richtigkeit eines Prüfvermerks

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09
    So hat der BGH angenommen, der Vertrag zwischen einem Architekten und einem Bauunternehmer, durch den der Architekt sich verpflichtet hat, die nach Zahlungsplan vorgesehenen Bautenstände zu bescheinigen, habe drittschützende Wirkung zugunsten des Bauherren (VersR 2002, 1241).

    Der Beklagte war daher verpflichtet, einen inhaltlich richtigen Bautenstandsbericht abzugeben und diesen fehlerfrei auszufüllen (vgl. BGH, VersR 2002, 1241).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09
    a) Bei dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter steht die geschuldete Hauptleistung zwar allein dem Gläubiger zu, der Dritte ist jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (BGH NJW 2008, 2245. Palandt-Grüneberg, § 328, Rdnr. 13).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09
    Wird ein einheitliches Begehren in getrennten Verfahren geltend gemacht, kann das Gericht, falls die Prozesse bei demselben Gericht anhängig sind und dies nach dem Geschäftsverteilungsplan ohne Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter möglich ist, eine Verbindung der Verfahren durch prozessleitenden Beschluss nach § 147 ZPO vornehmen (Beschluss des BAG vom 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - AP Nr. 52 zu § 99 BetrVG 1972, Einstellung).
  • OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06

    Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09
    Der Gutachter muss eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Adressaten des Gutachtens oder dem in seinem Informationsbereich stehenden Dritten an den Tag gelegt haben, die angesichts der Bedeutung, die das Gutachten für die Entschließungen hatte, als gewissenlos bezeichnet werden muss (vgl. auch OLGR Celle 2007, 216, zur Haftung einer Bank aus § 826 BGB wegen vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzungen).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 29/09
    Eine solche Rücksichtslosigkeit kann vor allem in dem kollusiven Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zur Vereitelung der Ansprüche des betroffenen Vertragsgläubigers liegen (BGH, VersR 1994, 187. Palandt-Sprau, § 826, Rdnr. 23).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 942/10

    Bautenstandsbericht falsch: Architekt haftet!

    So ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei einem Bautenstandsbericht anzunehmen, der ausdrücklich "für Zwecke der Kreditgewährung und Auszahlung" vorgesehen ist (OLG Celle MDR 2010, 443).

    Der unzutreffende Bautenstandsbericht ist ursächlich für die Auszahlung der Raten geworden (vgl. OLG Celle MDR 2010, 443).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht